Montag bis Donnerstag:
8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach individueller Absprache
Wir sind telefonisch zu den Öffnungszeiten der Praxis erreichbar: 0345 – 2909002.
Außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichen Sie uns im Notfall über die Ihnen in der Praxis mitgeteilte Notrufnummer.
Alternativ stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Zahnärztlicher / MKG-Chirurgischer Notdienst des Universitätsklinikums Kröllwitz (UKK)
Telefon: 0345 – 557 5702
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst der Stadt Halle/Saale
Telefon: 0345 - 681000 oder 116117
Ja. Ein Aufzug befördert Sie direkt in unsere Praxis.
Parkplätze finden Sie in den drei benachbarten Parkhäusern (siehe Anfahrt). Weitere kostenpflichtige Parkplätze finden sich auf dem Hansering und dem Waisenhausring.
Vorsorgliche und regelmäßige Kontrolltermine sollten ein- bis zweimal jährlich stattfinden. Dies ist unabhängig vom Versicherungsstatus sowohl für gesetzlich Versicherte, als auch Privat- oder Beihilfeversicherte. Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen besteht die Besonderheit, dass zum Erhalt der maximalen Kostenerstattung für Zahnersatz die jährlich durchgeführte Kontrolluntersuchung gegenüber der Versicherung mittels Stempel im Bonusheft nachgewiesen werden muss. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr muss hingegen in jedem Kalenderhalbjahr ein Termin zur Individualprophylaxe erfolgen.
Wir sind eine Bestellpraxis. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, erhält jeder Patient einen individuellen Termin. Sollte es sich um einen Notfall handeln, vereinbaren Sie daher bitte ebenfalls telefonisch einen kurzfristigen Termin. Eine Vorstellung ohne Termin ist in der Regel nicht möglich.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in einigen Bereichen der zahnmedizinischen Versorgung wie z.B. Zahnersatz (Kronen, Teilkronen, Brücken, Prothesen), zahnfarbene Füllungen, Wurzelkanalbehandlung usw., die entstehenden Kosten nur anteilig. Viele Therapiemaßnahmen der modernen Zahnheilkunde sind überhaupt nicht Teil der gesetzlichen Versicherungsleistung. Hierzu zählen u.a. professionelle / medizinische Zahnreinigung, Implantate, ggf. notwendiger Knochenaufbau, minimalinvasive Inlays, funktionsanalytische Vermessung, plastisch-ästhetische Zahnfleischoperationen u.a. Für diese Leistungen sieht die gesetzliche Versicherung die vollständige Kostenübernahme durch den Patienten vor.
Eine Zusatzversicherung kann, je nach individuellem Tarif, diese (Mehr)Kosten teilweise oder vollständig übernehmen. Somit besteht die Möglichkeit, das Leistungsniveau eines privatversicherten Patienten zu erhalten. Allerdings muss man bis zur maximalen Kostenübernahme in der Regel einige Jahre in die Zusatzversicherung eingezahlt haben. Des Weiteren kann es vorteilhaft sein, wenn bei Versicherungsabschluss noch keine vertragsrelevante Behandlung geplant ist bzw. schon begonnen werden musste.
Ob eine solche Behandlung in absehbarer Zeit notwendig wird, kann durch den Zahnarzt in einem persönlichen Beratungstermin eingeschätzt werden.
Hinsichtlich der Auswahl einer geeigneten Zusatzversicherung (LINK: https://www.waizmanntabelle.de/ ) sollte die Beratung durch einen Versicherungsmakler erfolgen. Der Zahnarzt kann und darf dazu keine Empfehlung aussprechen.
Beide Zahlungsarten sind möglich.
Rechnungen für private Leistungen werden bei uns üblicherweise über ein zahnärztliches Abrechnungszentrum gestellt. Sie können mit diesem Abrechnungszentrum individuelle Ratenzahlungen vereinbaren. Die jeweils aktuellen Konditionen erfahren sie über die Informationshotline des Abrechnungszentrums. Nähere Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie in unserer Praxis.
Jeder Mensch ist einer natürlichen, stets vorhandenen Röntgenstrahlung ausgesetzt. Diese ist je nach Wohnort und geographischer Lage unterschiedlich. In Deutschland liegt die natürliche Strahlung im Mittelwert bei 2,4 mSv/Jahr (Millisievert/Jahr). Die natürliche Röntgenstrahlung steigt in höheren Atmosphärenschichten an. Bei einem Transatlantikflug von Frankfurt/Main nach New York erhalten Sie z.B. eine Strahlendosis von ca. 50 mSv.
Bei einer zweidimensionalen digitalen Panoramaaufnahme (OPG/OPT) Ihres Gebisses wird Ihr Körper mit 0,04 mSv belastet (ca. ein sechzigstel der natürlichen jährlichen Belastung). Eine dreidimensionale digitale Volumentomographie (DVT) verursacht eine Strahlenbelastung von 0,2 mSv. Unsere Praxis ist mit einem der modernsten und strahlungsärmsten, auf dem Markt verfügbaren Röntgengeräte ausgestattet. Die hiermit angefertigten und hoch auflösenden Bilder ermöglichen es uns, mögliche krankhafte Prozesse an ihren Zähnen oder dem umgebenden Knochen bestmöglich zu erkennen, eine optimale Therapie zu planen und notwendige operativen Eingriffe sehr minimalinvasiv zu gestalten.
Ein konventionelle, durch einen Facharzt für Radiologie angefertigte Computertomographie (CT) Ihres Gebisses verursacht mit 1-3 mSv im Vergleich dazu eine deutlich höhere Strahlenbelastung. Aus diesem Grund stellt für dreidimensionale Aufnahmen in der Zahnmedizin die Anfertigung eines DVT die aktuell sinnvollere Methode dar.
Um Ihnen die Behandlung zu erleichtern, besteht die Möglichkeit manche Behandlungen unter Sedierung (Dämmerschlaf) oder in Vollnarkose durchzuführen. Am besten lässt sich diese Notwendigkeit in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtern.